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Das Single-Börsen-Wörterbuch
Definition zu: "Abofalle"
Internetnutzern ist der Begriff „Abofalle“ oder „Internet-Abofalle“ mit Sicherheit schon über den Weg gelaufen. Hier werden ahnungslose Surfer durch grossartige „kostenlose Dienstleistungen“ angelockt und dann abgezockt.
In eine Abofalle tappen Sie, wenn Sie auf Fragen, wie „Was bedeutet Ihr Vorname“ oder Aussagen, wie „So lange haben Sie noch zu leben!“ vorschnell reagieren. Für Online Dating Nutzer ist es mittlerweile auch wichtig geworden diese Form der Abzocke zu kennen, denn diese unseriösen Geschäftemacher haben die Single-Börsen für sich entdeckt.
„Jetzt 1 Monat kostenlos Flirten!“ oder ähnlich lauten die Versprechungen. Wer bei diesen Seiten blind auf „Sofort loslegen“ kickt, tappt in die Abofalle. Im Kleingedruckten (AGB) ist enthalten, dass Sie nun ein Abo mit einer Mindestlaufzeit von X Monaten zu Y Euro pro Monat zustimmen – zahlbar einmalig im Voraus!
Wenige Wochen später erhält dann der Betroffene eine Mahnung über offene Zahlungen für ein Abo, von dem er bis dato noch nichts wusste. Gerne auch untermauert mit einem anwaltlichen Schreiben.
Abofallen-Verträge werden zumindest von Deutschen Gerichten als nichtig gewertet, da sie auf sogenannten „Überraschungsklauseln“ basieren. Falls Sie mehr über dieses Urteil wissen wollen, dann googeln sie „Gerichtsurteil Abofalle“ und Sie werden fündig werden.
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